Häufig gestellte Fragen

und weitere Erklärungen

Kosten

Eine Einheit im Einzelsetting kostet 70 €. In der ersten Stunde wird über das Stundenhonorar gesprochen, in Ausnahmefällen kann der Preis angepasst werden.


Falls Sie einmal die Sitzung nicht wahrnehmen können, wird gebeten, spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen. Andernfalls wird die Einheit zur Gänze verrechnet.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Psychotherapie?

Laut §6 Abs 1 Z 19 UStG ist Psychotherapie umsatzsteuerbefreit. Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision kann ich nicht mit den Kassen (z.B.: ÖGK, ehemals TGKK, BVAEB, ehemals BVA, SVS, ehemals SVA…) abrechnen. Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten (teilweise). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Rahmen-


bedingungen

Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit: Es entsteht ein gemeinsames Arbeitsübereinkommen.

Folgende Settings werden von meiner Seite angeboten

  • Einzeltherapie
  • Sexualtherapie
  • Paartherapie
  • Familientherapie
  • Mehrpersonentherapie

Einbezug von Familienangehörigen oder anderen Bezugspersonen ist je nach Wunsch der Klientin /des Klienten möglich, manchmal auch notwendig.

Eine Stundeneinheit umfasst 50 Minuten. Die Häufigkeit und Dauer der Therapie wird während des Prozesses immer wieder reflektiert.

Die Therapie findet in der Regel in der Praxis statt. Nachdem die Praxis nicht barrierefrei zu erreichen ist, besteht die Möglichkeit von Hausbesuchen.

Paartherapie

Außerdem biete ich mit Kolleg*innen gemeinsam Paartherapie im Team an. Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf https://paarcoaching.jetzt


Ich biete Sexualtherapie für Paare mit meiner Kollegin Mag.a Gabriella Wegscheider an.

Sexualtherapie

Es gibt Sexualität. Es gibt Sex. Und es gibt Paarbeziehungen. Alles davon kann einfach und damit wie in einem Hollywood-Film sein. Alles davon kann aber auch kompliziert sein. Weil Filme, soziale Medien, die Gesellschaft und unser Umfeld unsere Vorstellungen von einer erfüllten Sexualität und Paarbeziehung zwar definieren, diese aber meist anders ausschauen. Und etwa Schmerzen beim Sex bedeutet. Oder Trennungsangst. Scham und Hemmungen beim Ausleben gesellschaftlich tabuisierten Sexualpraktiken. Unzufriedenheit mit der eigenen Rolle in einer Paarbeziehung. Beziehungsunfähigkeit. Frühzeitige Ejakulation. Ein einseitiger Kinderwunsch. Manchmal bringt die Realität auch Unsicherheiten bezüglich der eigenen sexuellen Präferenzen mit sich bringt. Oder im Hinblick auf die eigene Geschlechtsidentität.

In all diesen Fällen kann es helfen, gemeinsam mit jemandem darüber zu sprechen. Deshalb biete ich als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision auch Sexual- und Paartherapie an. Gemeinsam soll den Ursachen dieser Herausforderungen auf den Grund gegangene werden und nach Möglichkeiten und Strategien im Umgang mit ihnen gesucht werden. Dabei arbeite ich entsprechend den ethischen Richtlinien der Psychotherapie. Diese beinhalten unter anderem Respekt für jedes Individuum, absolute Verschwiegenheit und das Verfolgen der aktuellen Forschungsergebnisse.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert in der Regel maximal 30 Minuten und ist kostenlos.

Das Ziel des Erstgesprächs ist ein gegenseitiges Kennenlernen. Dabei ist es auch wichtig, die Beweggründe für das Aufsuchen des Therapeuten zu klären. Was ist der Anlass? Was ist die Motivation für die Therapie? Und welche Erwartungen bringen Sie mit? Im Rahmen dieses Erstgesprächs erhalten Sie einen kurzen Einblick in den Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung. Dann wird entschieden, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist.

Schon beim Erstgespräch gilt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Psychotherapeut


in Ausbildung


unter Supervision

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten dauert mehrere Jahre und besteht aus verschiedenen Teilabschnitten. Nach der Grundlagenausbildung, Praktika und fachspezifischen Seminaren wird einem der Status „in Ausbildung unter Supervision“ zuerkannt. Im „Status“ ist es vorgesehen, dass man selbstständig als Psychotherapeut:in tätig ist. Dazu gehören regelmäßige Supervisionen bei eine:m erfahrene:n Lehrtherapeut:in. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für den/die Lehrtherapeut:in.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Felder die ich in


der Praxis abdecken


kann

  • Angst/Panikattacken
  • Arbeit/Beruf
  • Beziehung/Partnerschaft
  • Burnout
  • Depressionen
  • Krisenintervention
  • Psychosomatik
  • Schlafstörungen
  • Sexualstörungen/Sexualität
  • Sexuelle Orientierung
  • Sucht
  • Zwänge

Gründe für eine


Psychotherapie laut


Bundesverband

  • Sie haben Schmerzen, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder andere körperlichen Beschwerden und der Arzt kann keine körperliche Ursache feststellen.
  • Seit längerer Zeit halten Sie sich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
  • Ohne ersichtlichen Grund bekommen Sie rasend Herzklopfen und Angst, dass Sie sterben müssen.
  • Sie haben Ängste, die Sie belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit Ihren Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
  • Es plagen Sie oft Gedanken, über die Sie mit niemandem zu sprechen wagen (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden, etc.).
  • Sie fühlen sich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
  • Sie sind oft niedergeschlagen und haben keine Freude am Leben.
  • Sie sind traurig und vereinsamt.
  • Sie befinden sich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall etc.), die schwer zu bewältigen ist.
  • Sie denken manchmal an Selbstmord aufgrund Ihres Leidensdrucks.
  • Sie leben in einer Beziehung, die Sie sehr belastet.
  • Sie fühlen sich durch Ihre Kinder dauerhaft überfordert.
  • Sie haben wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Sie sind süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
  • Sie fühlen sich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln u.ä.), obwohl dies Ihr Leben sehr einengt.
  • Sie kommen mit Ihrer Sexualität nicht zurecht.
  • Sie haben Angst vor Entscheidungen.

Unterscheidungen von


Psychotherapeut*in


Psycholog*in


und Psychiater*in



Die Ausbildung zum Psychotherapeut*in dauert mehrere Jahre und besteht aus verschiedenen Teilabschnitten. Nach der Grundlagenausbildung, Praktika und fachspezifischen Seminaren erlangt man nach insgesamt ca. sieben Jahren die Eintragung in die Liste der Psychotherapeut*innen vom Gesundheitsministerium.


Psychologen und Psychologinnen haben in der Regel einen Abschluss in Psychologie und können in verschiedenen Bereichen arbeiten, einschließlich der Forschung, der Beratung und der Bildung. Einige Psycholog*innen haben auch eine klinische Ausbildung und können psychologische Diagnosen stellen.


Die Psychiatrie ist ein medizinischer Zweig, der sich auf die Diagnose, Behandlung und Prävention von psychischen Störungen konzentriert. Psychiater*innen haben ein Medizinstudium absolviert und sind Fachärzt*innen für Psychiatrie und können Medikamente verschreiben.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Psychiatrie ein medizinischer Zweig ist, der sich auf die Behandlung psychischer Störungen konzentriert.

Während die Psychologie ein wissenschaftlicher Zweig ist, der sich mit dem menschlichen Verhalten, Denken und Fühlen befasst.

Psychotherapeut*innen sind Fachleute, die Menschen bei der Bewältigung emotionaler und psychischer Probleme helfen.

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